Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für „tZ Master Template“ und „tZ Generate“

Präambel

Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung des „tZ Master Templates“ und des darauf basierenden, durch „tZ Generate“ erstellten individuellen Templates zwischen dem Lizenzgeber twentyZEN GmbH und Ihnen, dem Lizenznehmer bzw. Ihrem Kunden, für den Sie die Lizenz erwerben. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer bzw. seinem Kunden eine nicht-exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung des individuellen Templates, das mittels „tZ Generate“ aus dem „tZ Master Template“ erstellt wird.

2. Eigentumsrechte

Das Eigentum am „tZ Master Template“ verbleibt beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erhält keine Eigentumsrechte am Master Template, sondern lediglich eine Lizenz zur Nutzung des individuell erstellten Templates.

3. Nutzungsumfang

Die Lizenz gilt für den im Vertrag festgelegten Nutzungsumfang. Unterlizenzierungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.

4. Modifikationen und Einschränkungen

Das individuell erstellte Template darf nicht für andere Kunden oder Marken modifiziert werden. Veränderungen am Template dürfen nur im Rahmen der durch „tZ Generate“ bereitgestellten Funktionen erfolgen.

5. Lizenzdauer und Updates

Die Lizenz ist zeitlich unbegrenzt gültig. Updates für das Template werden jedoch nur während der aktiven Vertragslaufzeit bereitgestellt.

6. Kündigung bei Verstoß

Bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen, wie unbefugte Weitergabe, Verkauf, oder unerlaubte Modifikation, wird die Lizenz automatisch gekündigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

7. Haftungsausschluss

Es werden keine Garantien hinsichtlich der Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität des Templates übernommen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Überprüfung der Kompatibilität und Funktionsfähigkeit in seinen Systemen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Europäischen Union. Gerichtsstand ist Dresden, Deutschland.

Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Deutschland. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.